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   FG Baden-Württemberg, 23.02.1995 - 2 K 65/94   

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FG Baden-Württemberg, 23.02.1995 - 2 K 65/94 (https://dejure.org/1995,34906)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.02.1995 - 2 K 65/94 (https://dejure.org/1995,34906)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Februar 1995 - 2 K 65/94 (https://dejure.org/1995,34906)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • EFG 1995, 990
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.03.1993 - XI R 103/90

    Ein unberechtigter Steuerausweis i. S. des § 14 Abs. 3 UStG liegt nur dann vor,

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.02.1995 - 2 K 65/94
    Ausreichend für eine solche Zurechnung ist vielmehr jede Form der Mitwirkung der aus der Urkunde als Aussteller hervorgehenden Person an der Erstellung der entsprechenden Urkunde (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 16. März 1993, XI R 103/90 , UR 1993, 383).
  • BFH, 05.08.1988 - X R 66/82

    Ein Privatmann schuldet die vom Käufer in einem Vertrag über den Verkauf eines

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.02.1995 - 2 K 65/94
    Im Hinblick auf die genannte Zielsetzung des Gesetzes hat es der Bundesfinanzhof (BFH) hierfür in ständiger Rechtsprechung genügen lassen, wenn dem Empfänger ein blankounterschriebenes Papier ausgehändigt und dieser so in die Lage versetzt wird, es für umsatzsteuerliche Zwecke zu verwenden (vgl. etwa die Urteile vom 5. August 1988 X R 66/82 , BStBl II 1988, 1019, sowie vom 27. Oktober 1993 XI R 47/90 , Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1994, 318).
  • BFH, 27.10.1993 - XI R 47/90

    Festsetzung von Umsatzsteuer wegen Ausweisung von Umsatzsteuer und Absetzung als

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.02.1995 - 2 K 65/94
    Im Hinblick auf die genannte Zielsetzung des Gesetzes hat es der Bundesfinanzhof (BFH) hierfür in ständiger Rechtsprechung genügen lassen, wenn dem Empfänger ein blankounterschriebenes Papier ausgehändigt und dieser so in die Lage versetzt wird, es für umsatzsteuerliche Zwecke zu verwenden (vgl. etwa die Urteile vom 5. August 1988 X R 66/82 , BStBl II 1988, 1019, sowie vom 27. Oktober 1993 XI R 47/90 , Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1994, 318).
  • BFH, 21.05.1992 - V R 33/86

    Rechnungsberichtigung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.02.1995 - 2 K 65/94
    Auf die Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen in Fällen des § 14 Abs. 3 UStG 1980 bei einer Rechnungsberichtigung § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG 1980 entsprechend gilt, kommt es im Streitfall schon deshalb nicht an, weil eine Rechnungsberichtigung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 17 Abs. 1 Satz 3 UStG 1980 erst für den Besteuerungszeitraum wirkt, in dem sie vorgenommen wird (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21. Mai 1992 V R 33/86 , Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 1993, 200).
  • FG Düsseldorf, 25.06.2003 - 5 K 5868/99

    Umsatzsteueraufkommen; Rechnungsaussteller; Blankovordruck; Auswahlermessen;

    Aufgrund dieser Ausgestaltung des § 14 Abs. 3 UStG als Gefährdungstatbestand greift die Vorschrift nach der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung, welcher sich der Senat anschließt, bereits dann ein, wenn jemand einem anderen ein unausgefülltes Formular übergibt, auf dem der andere alsdann unberechtigterweise Umsatzsteuer gesondert in Rechnung stellt (u.a. BFH-Urteil vom 5. August 1988, X R 66/82, BStBl II 1988, 1019, BFH-Beschluß vom 8. März 1991, V S 4/90, BFH/NV 1992, 210; Urteil des FG Köln vom 10. Oktober 1994, 2 K 1625/90, EFG 1995, 453; Urteil des FG Baden-Württemberg vom 23 Februar 1995, 2 K 65/94, EFG 1995, 809; Birkenfeld, USt.-Handbuch, Bd.II, Abschn.IV, § 161, Rdnr.20).
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